Für Ärzte
Viele von Ihren Patienten würden von einer Ernährungsumstellung profitieren. Doch wie lassen sich diese Themen vermitteln? Und welche Rolle kommt niedergelassenen Ärzten dabei zu?
Als langjährige Referentin in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung für Ernährungsmedizin und Naturheilverfahren weiß ich um den großen Wert der Kooperation von Haus- und Facharztpraxen mit einer Ernährungsfachkraft. In vielen Praxen fehlt die Zeit, um erforderliche Ernährungsveränderungen zu besprechen. Die eigentliche Ernährungsberatung können Sie budgetneutral an eine ernährungstherapeutische Fachkraft delegieren. Dadurch ermöglichen Sie Ihren Patienten professionelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer ärztlichen Empfehlungen. Bei beratungsintensiven ernährungsabhängigen Erkrankungen oder auch krankheitsbedingten Ernährungsproblemen haben Sie so bessere Therapieerfolge und zufriedenere Patienten.
Ernährungstherapeutische Maßnahmen als zusätzliche Therapieoption bei vielen Indikationen
Bei vorliegenden Diagnosen ernährungsmitbedingter Erkrankungen stellen Sie Ihren Patienten eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie nach § 43 SGB V aus.
Für eine individuelle präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V genügt Ihren Patienten eine ärztliche Empfehlung, z. B. über das Formular 36.
Zu den Rahmenbedingungen im System der GKV und zu den Möglichkeiten in Ernährungsberatung und -therapie stellt Ihnen die KBV ein hilfreiches Dokument zur Verfügung:
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